1 Geltung
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2. Die AGB gelten mit Entgegennahme von Leistungen jeglicher Art in vollem Umfang als vereinbart und akzeptiert.
1.3. Will der Auftraggeber den AGB widersprechen, ist dieses innerhalb von drei Werktagen nach Auftragserteilung zu erklären.
1.4. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
1.5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.
2 Überlassenes Bildmaterial, Urheberrecht, Nutzungsrecht
2.1. Diese AGB gelten für jegliches Bildmaterial (auch elektronisch oder digital übermittelt), das dem Auftraggeber überlassen wird, unabhängig davon, in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt.
2.2. Bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gemäß Urheberrechtsgesetz. Dieses erkennt der Auftraggeber an.
2.3. Das von der Fotografin übermittelte Bildmaterial ist nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber erwirbt mit dem Kauf des Bildmaterials das private Nutzungsrecht, jedoch erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin. Eigentumsrechte werden nicht übertragen und verbleiben bei der Fotografin.
2.4. Bei jeder Veröffentlichung des Bildmaterials durch den Auftraggeber ist die Fotografin als Urheber direkt am Bild zu benennen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Weboptimierte Bilder werden mit einem Wasserzeichen signiert. Dieses darf nicht ohne Absprache mit der Fotografin entfernt werden und ersetzt eine Namensnennung unter dem Werk nicht.
2.5. Eine Veröffentlichung der Bilder ist nur in der übermittelten Originalfassung erlaubt. Änderungen oder Umgestaltungen wie z.B. fototechnische Verfremdungen, Montagen, Farbveränderungen oder Ausschnitts-Wiedergaben sind nicht zulässig.
2.6. Es ist nicht zulässig, die überlassenen Bilder bei Foto- oder anderen Wettbewerben einzureichen oder in Ausstellungen zu präsentieren. Der Weiterverkauf ist nicht gestattet.
2.7. Die Fotografin bleibt berechtigt, die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung zeitlich, räumlich und örtlich uneingeschränkt zu nutzen.
3 Leistung und Vergütung
3.1. Für im Auftrag des Kunden individuell angefertigtes Bildmaterial besteht das gesetzliche Widerrufsrecht bis zum Beginn des Foto-Shootings. Durch später eingehende Widerrufe wird der bestehende Vertrag nicht aufgehoben, die Rechnungssumme wird in voller Höhe fällig.
3.2. Die Fotografin stellt dem Auftraggeber eine Bildauswahl digital zur Verfügung, aus der er die Anzahl der vereinbarten Bilder auswählt. Jegliche Form der anschließenden Bildbearbeitung liegt im künstlerischen Ermessen der Fotografin. Wünsche des Auftraggebers werden, soweit möglich berücksichtigt, sind aber nicht zwingend. Gefällt die Bildbearbeitung im Ergebnis nicht, hat der Auftraggeber bei erneuter Bearbeitung die Mehrkosten zu tragen.
3.3. Für die Herstellung von Bildmaterial wird ein Honorar als Pauschale, Stundensatz oder Tagessatz zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Labor- und Materialkosten, Porto und Verpackung etc.) sind im Honorar nicht enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
3.4. Mit Zustandekommen des Vertrages verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung des Gesamtbetrages ohne Abzug. Bei Buchung von Fell- und Herzgeschichten ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme innerhalb von 7 Tagen per Überweisung zu entrichten. Die Restsumme wird nach Präsentation der Bilder, vor Produktion der Druckmaterialien fällig. Bei Buchung von Portraits Bildschön ist der Gesamtbetrag per Vorkasse per Überweisung zu begleichen. Bei kurzfristiger Terminvereinbarung ist der Gesamtbetrag in bar direkt vor dem Fototermin fällig.
3.5. Das Bildmaterial kann in Abhängigkeit des Monitors farblich verändert dargestellt werden und ist kein Grund für eine Reklamation.
4 Haftung der Fotografin, Ausfallvergütung
4.1. Die Fotografin haftet für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben.
4.2. Schadensersatzansprüche gegen die Fotografin bei Nichterfüllung des Vertrags aus Verzug sind ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Fotografin ausgelöst wurde. Ausfalltermine, bedingt durch Krankheit, Personenschäden, Wetter etc., werden innerhalb von drei Monaten nachgeholt. Können Ausfalltermine durch höhere Gewalt, Unfall mit langfristigen Folgen oder ähnlicher Gründe nicht nachgeholt werden, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatz und überträgt nicht ggfs. anfallende Mehrkosten auf die Fotografin.
4.3. Die Fotografin haftet nicht für Schäden, die im Rahmen eines Fototermins entstehen (Verkehrsunfall durch entlaufende Tiere, Unfälle auf Feld, Wald und Wiese etc.).
4.4. Für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit des Bildmaterials haftet die Fotografin nur im Rahmen der von den Herstellern des Bildmaterials angegebenen Garantieleistungen.
5 Haftung des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die im Rahmen des Fototermins an der Ausrüstung der Fotografin entstehen (Kamera, Objektive etc.).
5.2. Das Tier des Auftraggebers hat haftpflichtversichert zu sein.
5.3. Kommt der Vertrag aufgrund von Krankheit, Unfall etc. des Auftraggebers nicht zustande, wird versucht, auf einen Ersatztermin innerhalb von drei Monaten auszuweichen. Gelingt das nicht, kann die Fotografin nach eigenem Ermessen 50% des Honorars als Ausfallhonorar in Rechnung stellen. Unabhängig davon ist der Auftraggeber zur Zahlung anteilig entstandener Kosten (z.B. Nebenkosten) verpflichtet.
5.4. Die Zu- und Rücksendung von Bildmaterial erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
6 Allgemeines
6.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferung ins Ausland.
6.2. Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6.3. Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei ungültigen Bestimmungen werden diese schriftlich durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung durch die Parteien ersetzt, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt.
6.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen, wenn der Auftraggeber kein Endverbraucher ist. Darüber hinaus wird als Gerichtsstand das Land Brandenburg vereinbart, soweit zulässig.